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  04.09.2010
 09.00 - 18.00 Uhr
Eisleber Bäder Eisleber Bäder
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Eisleber Bäder › Haus- und Badeordnung  
Haus- und Badeordnung für die Bäder der Lutherstadt Eisleben

Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat auf Grund der §§ 6 und 44
Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
vom 05.10.1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der
gemeindlichen Verwaltungstätigkeit vom 13.11.2003 (GVBl. LSA Nr. 41,
S.318) in seiner Sitzung am 20.04.2004 folgende Haus- und Badeordnung
für die Bäder der Lutherstadt Eisleben beschlossen:


§ 1 - Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Bäder sind öffentliche Einrichtungen. Sie dienen der Erholung, der Förderung der Gesundheit und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Einrichtungen. Sie liegt im Interesse eines jeden Badegastes.

§ 2 - Verbindlichkeit
1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.
Mit dem Lösen der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Ordnungen und Empfehlungen.
2. Bei Schul-, Vereins- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen ist der jeweilige Übungsleiter, der im Besitz entsprechender Qualifikationen sein muss, für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich bzw. gänzlich verantwortlich, wenn das Badpersonal des Bades während dieser Zeit nicht eingesetzt ist.

§ 3 - Benutzung
1. Die Benutzung der Bäder zu normalen Öffnungszeiten steht grundsätzlich jedem frei.
2. Ausgeschlossen sind Personen mit Infektionskrankheiten, Betrunkene und Personen mit offenen Wunden.
3. Kindern unter 7 Jahren wird nur gemeinsam mit verantwortlichen Erwachsenen der Zutritt gestattet.
Blinde, Epileptiker, geistig Behinderte und sonstige
Hilfsbedürftige müssen von einer über 18 Jahre alten Person
begleitet werden und haben sich vor Benutzung des Bades beim
Badpersonal zu melden.
4. Private Schwimmlehrer werden, zur erwerbsmäßigen Erteilung von
Schwimmunterricht, nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigenbetriebes
Bäder der Lutherstadt Eisleben zugelassen.
5. Der Zutritt zum “Nassbereich” hat ohne Straßenschuhe zu
erfolgen. In der Schwimmhalle ist die Garderobe in den dafür
vorgesehenen Garderobenschränken abzulegen. Für Wertgegenstände stehen Wertfächer zur Verfügung.
6. Der Aufenthalt in den Bädern ist in üblicher Badebekleidung, die nicht gegen Sitte und Anstand verstößt, gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet das Badpersonal.
7. Der Badegast hat sich vor Benutzung der Beckenanlagen zu duschen.
8. In den Beckenanlagen ist die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
9. Badebekleidung darf in den Beckenanlagen weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
10. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit widerspricht und andere Badegäste belästigt.
11. Jeder Badegast haftet für die von ihm verursachten Verletzungen von Personen, für Verunreinigungen und Beschädigungen an Anlagen, Geräten und Mobiliar.
12. Es ist insbesondere nicht gestattet:
Lärmen, lautes Singen und Pfeifen, Betreiben von Tonwiedergabegeräten und Spielen von Musikinstrumenten,
Rauchen in sämtlichen Räumen,
Mitbringen von Glasflaschen und ähnlichen zerbrechlichen Gegenständen,
auf den Beckenumgängen zu rennen, an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen,
seitlich von den Rändern in das Becken zu springen,
auf dem Gelände oder in den Räumen der Bäder ohne
Zustimmung des Eigenbetriebes Bäder der Lutherstadt Eisleben zu werben,
Tiere mitzuführen,
Mitbringen von alkoholischen Getränken.
13. Findet ein Badegast die von ihm zur Benutzung ausgewählten Räume oder Behältnisse verunreinigt bzw. beschädigt vor, ist er gebeten, dies im Interesse der Erhaltung der Sauberkeit den Einrichtungen dem Badpersonal anzuzeigen.
14. Die Benutzung regelt sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung der Bäder für die Lutherstadt Eisleben.

§ 4 - Öffnungs- und Badezeiten
1. Die Öffnungs- und Badezeiten werden vom Eigenbetrieb Bäder der
Lutherstadt Eisleben festgesetzt. Sie werden durch Aushang bekannt
gegeben.
2. Die Badezeit endet 15 Minuten vor Schließung der Bäder.

§ 5 - Fundgegenstände
1. Gegenstände, die in den Bädern gefunden werden, sind an der
Kasse abzugeben. Die Abgabe und Rückgabe von Fundgegenständen erfolgt gegen Quittung.
2. Fundgegenstände werden dem Fundbüro der Lutherstadt Eisleben zugeführt.

§ 6 - Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen
Bei Unglücksfällen leistet das Badpersonal Erste Hilfe. Verletzte wenden sich sofort an das Badpersonal.

§ 7 - Haftung
1. Der Eigenbetrieb Bäder der Lutherstadt Eisleben haftet im Schadensfall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines Badpersonals
2. Haftung ist insbesondere ausgeschlossen:
für Geld- und Wertsachen, die nicht in Wertfächern deponiert wurden,
für Schäden, die den Badegästen durch Dritte zugefügt werden.
3. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
4. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so muss der Schadensfall unverzüglich dem Badpersonal gemeldet werden.

§ 8 - Aufsicht
1. Das Badpersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.
2. Das Badpersonal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten.
3. Das Badpersonal ist befugt, Personen aus dem Bad zu verweisen, wenn sie die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen,
trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen. Im Falle der Verweisung wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet.
4. Personen, die aus dem Bad verwiesen wurden, kann der Zutritt zu den Bädern vorübergehend oder dauerhaft vom Eigenbetrieb Bäder der Lutherstadt Eisleben untersagt werden.
5. Den Anweisungen des Badpersonals ist Folge zu leisten.
6. Wer sich den Anweisungen des Badpersonals widersetzt, macht sich wegen Hausfriedensbruch strafbar.
7. In besonders begründeten Fällen kann das Badpersonal Ausnahmen von dieser Ordnung zulassen (z.B. Unwetter, Überfüllung, etc)

§ 9 - Inkrafttreten
1. Die Haus- und Badeordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Gleichzeitig treten die Haus- und Badeordnung für das Freibad
der Lutherstadt Eisleben vom 22.04.1996, Beschluss Nr. 20/458/96 sowie
die Haus- und Badeordnung für das Hallenschwimmbad der Lutherstadt Eisleben vom 19.09.1995, Beschluss Nr. 13/332/95 außer Kraft.


Lutherstadt Eisleben, 21.04.2004
gez. P f ü t z n e r
Bürgermeister

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