Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche
Vom 12.02.2022 bis 20.02.2022 (während der Winterferien) müssen alle Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren beim Besuch der Schwimmhalle eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest vorweisen.
Ab 18 Jahren gilt weiterhin die 2G Regelung.
Zudem bitten wir Sie, für alle Kinder unter 6 Jahren ein Ausweisdokument mitzuführen, welches deren Alter bestätigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Eigenbetrieb Bäder
